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Terminsvereinbarung 

 
Das Nachlassverfahren ist ein schriftliches Verfahren und setzt in der Regel einen Antrag voraus. 

Die Antragstellung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder eine sonstige persönliche Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminsvereinbarung möglich.
Für die Terminsvereinbarung haben Sie folgende Möglichkeiten:
  • telefonisch über 0049 7621/408 145 oder 0049 7621/408 356

  • schriftlich über den Postweg, in eiligen Fällen auch per Fax (0049 7621/408 180) oder per E-Mail poststelle@agloerrach.justiz.bwl.de. Denken Sie daran, den Namen des Verstorbenen und seinen gewöhnlichen Aufenthalt, Ihre vollständigen Namen und Adresse und eine Telefonnummer, unter der Sie erreicht werden können, anzugeben.

Wollen Sie einen Erbscheinsantrag zu Protokoll der Geschäftsstelle stellen, füllen Sie bitte das Formular "Wertermittlung" und das Formular "Angaben zu Beteiligten vor Abgabe einer Erklärung zu Protokoll" aus und übersenden die ausgefüllten Formulare nach der Terminsvereinbarung an das Nachlassgericht.

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