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Das Erbscheinsverfahren aufgrund Verfügung von Todes wegen 

Wer die Erteilung eines Erbscheins als aufgrund Verfügung von Todes wegen beantragt, hat folgendes anzugeben:

 

1.          den Zeitpunkt des Todes des Erblassers,

2.          den letzten gewöhnlichen Aufenthalt und die Staatsangehörigkeit des Erblassers,

3.          die Verfügung, auf die das Erbrecht beruht,

4.          ob und welche sonstigen Verfügungen des Erblassers von Todes wegen
      vorhanden sind,

5.          ob ein Rechtsstreit über sein Erbrecht anhängig ist,

6.          dass er die Erbschaft angenommen hat,

7.          die Größe seines Erbteils.

 

Ist eine Person weggefallen, durch die der Antragsteller von der Erbfolge ausgeschlossen oder sein Erbteil gemindert werden würde, so hat der Antragsteller anzugeben, in welcher Weise die Person weggefallen ist.

 

Vorzulegen sind hier die Sterbeurkunde im Original sowie die letztwillige Verfügung. Es ist erforderlich, dass die letztwillige Verfügung bereits eröffnet wurde.

Bei den Angaben zu Ziff.2, 4, 5 ist in der Regel an Eides statt zu versichern, dass dem Antragsteller nichts bekannt ist, was der Richtigkeit seiner Angaben entgegensteht.




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