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Das Amtsgericht vergrößert seine Infothek und weiht die Erweiterung ein

Datum: 06.06.2007

Kurzbeschreibung: 

Das Amtsgericht Lörrach hat vor sechs Jahren die erste Infothek eines Amtsgerichts in Baden-Württemberg in Betrieb genommen. Diese wurde nun räumlich erweitert, personell aufgestockt und am vergangenen Dienstag eingeweiht. Direktorin des Amtsgerichts Eva Voßkuhle stellte das neue Dienstleistungsangebot des Gerichts vor und hatte Vertreter von Institutionen eingeladen, mit denen die Infothek zusammenarbeitet. In und um die Infothek herum war keine förmliche Feier, sondern zwangloses Kennenlernen und lockerer Austausch angesagt. „Ach, Sie sind das! Wir haben doch schon oft telefoniert“ war daher oft der Start zu einem angeregten Gespräch. Die Besucherschar kam vom Frauenhaus oder der GAL und reichte von der Volksbank bis zur Caritas und nahm die neu gestalteten Räume der Infothek in Augenschein. Eva Voßkuhle betonte in ihrer kurzen Rede, dass die Gerichte natürlich unabhängig und in einem streng formgebundenen Verfahren entscheiden. Immer mehr würden sich aber die Gerichte in ein Netz von Menschen und Institutionen einbinden, mit denen man zusammenarbeitet. „Im Mittelpunkt der Arbeit steht der rechtsuchende Bürger, um dessentwillen die Justiz überhaupt existiert“ meinte die Direktorin. Eben dieser Bürger kann sich beispielsweise als Zeuge oder Opfer, als Antragsteller in einem Gewaltschutzverfahren oder als Gläubiger, der einen Gerichtsvollzieher beauftragen lassen will, an eine Stelle beim Gericht wenden, wo er kompetente Hilfe bekommt. In der erweiterten Infothek ist nun mit Sybille Bloß eine Rechtspflegerin in das Team gekommen, die für spezielle Aufgaben zuständig ist. Gewaltschutzverfahren und Anträge auf einstweilige Verfahren gehören zu ihrem Arbeitsgebiet. Auf die besondere Problematik dieser Verfahrensarten ging Richter Michael Schneider in einem Kurzreferat ein und lobte die Infothek, die anspruchsvolle Aufgaben zu erledigen habe. Richter Schneider muss es wissen: Schlussendlich entscheidet nämlich ein unabhängiger Richter oder Rechtspfleger über die bei der Infothek aufgenommenen Anträge. Und so geht es der Infothek nicht anders als allen anderen Antragstellern oder Rechtsanwälten, die immer auch mit einem ablehnenden Gerichtsentscheid rechnen müssen. Auch verbindliche Rechtsauskünfte und juristische Ratschläge sind nicht im Angebot der Infothek: Nach dem Rechtsberatungsgesetz ist dies den Rechtsanwälten vorbehalten.

 

v. l.: Direktorin Voßkuhle, Rechtspflegerin Bloß, Justizhautpsekretär Sehringer, Justizhauptsekretärin Metzger

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